Geschichten

Wenn die Natur klagt

Von den Bemühungen der Natur eigene Rechte zu verleihen

Ich bin dieser Tage über einen Zeitungsartikel zu einem Thema gestolpert, das ich schon länger verfolge und für ziemlich zukunftsträchtig halte. Es geht um Persönlichkeitsrechte für die Natur, für gefährdete Ökosysteme, Wälder, große Flüsse, … Leider hinkt Europa dabei anderen Ländern hinterher.

In dem Artikel wird beschrieben, wie sich Christopher D. Stone schon 1972! dafür einsetzte: „Um das zu ermöglichen, argumentiert Stone, müsse Bäumen, Flüssen, Meeren und anderen sogenannten Natureinheiten der rechtliche Status eines „Subjekts mit eigenem Wert“ zuerkannt werden. Der Grund: Nur Rechtssubjekte können ihre Rechte auch vor Gericht einklagen und vertreten.“ Auch, dass er bis zu seinem Tod damit ungehört blieb.

Man erfährt aber auch, dass es aktuell rund 400 Beispiele gibt, die die Rechte der Natur auf nationaler oder regionaler Ebene durchsetzen. In Ecuador steht das im Verfassungsrang, in Uganda sind Rechte auf nationaler Ebene anerkannt und in Neuseeland „sind der Wald Te Urewera, der Berg Taranaki und der Fluss Whanganui zu eigenständigen Rechtspersonen erklärt worden“, um ein paar zu nennen.

Langsam, sehr langsam beginnt sich auch in Österreich etwas zu bewegen. Erika Wagner leitet das Institut für Umweltrecht an der Johannes-Kepler-Universität Linz und spricht sich dafür aus, besonders schützenswerte Teile der Natur als Rechtssubjekte anzuerkennen. „Nur so sei der „dramatische Biodiversitätsschwund“ aufzuhalten.“ Das Institut hat nun erstmals eine Studie zum Thema Eigenrechtsfähigkeit der Natur herausgegeben. Möge sich einiges bewegen und das möglichst rasch. Wir dürfen hoffen …

Den Artikel und die darin erwähnten Publikationen findet ihr hier:

Foto © Wolfgang Loibl

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